- Die Voraussetzung für die Teilnahme am Flugbetrieb ist die Mitgliedschaft beim UMFC Strudengau, der Drohnenführerschein und die Registrierung bei der Austro Control. Vor Inbetriebnahme des Senders ist die Quarznummer von der Quarztafel abzunehmen. Weiters ist eine Quarzfahne am Sender anzubringen, ausgenommen 2,4 Ghz Sender.
- Verbrennungsmotoren müssen einen wirksamen Schalldämpfer haben und dürfen einen Schallpegel von 82 dB/25m nicht überschreiten.
- Starts und Landungen haben auf der dafür vorgesehen Landebahn in Längsrichtung, gegen die Windrichtung zu erfolgen. Wobei sich der Pilot unmittelbar neben der Landebahn aufzuhalten hat. Starts und Landungen sind mit den anderen Piloten abzusprechen.
- Bei Flügen ab 120 m über Grund bis maximal 300 m über Grund muss ein Flugraumbeobachter am Platz sein. Dieser hat den Flugraum zu beobachten und muss erforderlichenfalls ein sofortiges Landen anordnen. Während des Einsatzes als Beobachter darf er selbst kein Modell steuern. Der Beobachter muss mindestens 16 Jahre alt sein
- Die Piloten haben dem Beobachter Folge zu leisten und müssen auf alle Fälle bei Annäherung von anderem Luftverkehr dem auszuweichen, d.h. mindestens ein ab-sinken auf 150 m bzw. sofort zu landen (Rettungshubschrauber und dergleichen)
- Das Überfliegen der Zuschauer sowie der Parkflächen und der Flugverbotszone ist verboten.
- Das Betreten des Flugfeldes ist für Zuschauer untersagt. Eltern haften für ihre Kinder!
- Das Überfliegen von landwirtschaftlichen Flächen auf denen gearbeitet wird ist untersagt. Es ist verboten in die Nähe von Tieren zu fliegen. Weiteres ist das Fliegen nördlich des Flugplatzes zu unterlassen.
- Der Flugbetrieb ist generell von 09:00 Uhr bis eine Stunde vor Sonnenuntergang gestattet.
- Eine eindeutige Identifikation als Flugmodell ist zu gewährleisten. Daher muss bei hell einfarbig lackierten Flugmodellen das äußere Sechstel der einzelnen Tragflächen mit Signalfarbe (z.B. Roter Farbe) gekennzeichnet sein.
- Die in Österreich geltende gesetzliche Luftfahrordnung ist einzuhalten.
Für Personen- und Sachschäden übernimmt der MFC Strudengau keine Haftung. - Jeder Modellflieger muss in Besitz der gültigen AERO – CLUB VERSICHERUNG sein.
Schäden sind unverzüglich dem Obmann zu melden. - Gastpiloten brauchen für die Teilnahme am Flugbetrieb die Anwesenheit eines Mitgliedes des UMFC Strudengau und müssen in Besitz der AERO – CLUB VERSICHERUNG auf Verlangen ist der Versicherungsbeleg vorzuweisen.
- Für die ordnungsgemäße Behandlung und Reinhaltung des Platzes und der baulichen Einrichtung ist jeder Benützer verantwortlich.
- Es herrscht ein Turbinen- und Pulsotriebwerkeverbot für Flächenflugzeuge.
Das Verbot kann vom Vorstand für Veranstaltungen aufgehoben werden. - Bei groben Verstößen gegen die Flugplatzordnung kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.
- Auf dem Flugplatz herrscht für Piloten generelles Alkoholverbot.
- Vor Inbetriebnahme eines Modells ist der Name des Piloten in das Fluglogbuch einzutragen und nach beenden des letzten Fluges vollständig auszufüllen.
- Es muss auf jedem Modell die Registrierungsnummer sichtbar angeführt sein.
Bei SCALE Modellen darf die Nummer im Modellrumpf sein. - Der Drohnenführerschein ist auf Verlangen vorzuweisen
Der Obmann:
